Das Konzept
Wohngemeinschaften sind auch aus dem Gedanken entstanden, pflegebedürftigen Menschen trotz Pflegebedürftigkeit das Wohnen in einer kleinen Wohneinheit zu ermöglichen, ohne dass Kosten entstehen, die das Niveau des Lebens in einem Pflegeheim übersteigen müssen.
Der Zusammenschluss pflegebedürftiger Menschen zu einer Wohngemeinschaft ermöglicht die gemeinschaftliche Beauftragung eines Pflegedienstes zur Erbringung pflegerischer Leistungen. So können Pflegedienste Synergieeffekte den Wohngemeinschaftsmitgliedern nutzbar machen.
Der Zusammenschluss mehrerer pflegebedürftiger Menschen zu einer Wohngemeinschaft ermöglicht die gemeinschaftliche Beauftragung und gemeinschaftliche Finanzierung eines Dienstleisters zur Erbringung von Dienstleistungen für die Hausgemeinschaft. Diese Leistungen können z.B. hauswirtschaftliche, organisatorische oder betreuende Tätigkeiten sein.
Neben vielen anderen Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Leben in der Wohngemeinschaft ist es auch Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmtheit dieser Wohnform, dass die Gemeinschaftsmitglieder bestimmen, wer die benötigten Leistungen erbringt.
Neben der gemeinschaftlichen Beauftragung eines lokalen Pflegedienstes durch die Wohngemeinschaftsmitglieder hat die Hausgemeinschaft den Vermieter mit der Sicherstellung einer 24-Stunden Betreuung beauftragt.
