Kosten

Für Bewohner der Wohngemeinschaft entstehen Kosten für das Wohnen, für die 24-Stunden-Betreuung und für die Inanspruchnahme pflegerischer Dienstleistungen. Die letztgenannten Kosten werden bei pflegeversicherten pflegebedürftigen Menschen regelmäßig durch die Pflegekasse getragen. Darüber hinaus zahlen die Bewohner in eine gemeinsame Haushaltskasse ein.

Miete

Wir vermieten ausschließlich Einzelzimmer. Die Warmmiete beträgt je nach Größe des Zimmers zwischen 500 und 650 Euro monatlich.

24-Stunden-Betreuung

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung durch Präsenzkräfte betragen aktuell 1634,14 Euro monatlich.

Bei der Pflegekasse kann ein Wohngruppenzuschlag beantragt werden.

 

Lebensunterhalt

Um Güter des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, einkaufen zu können, zahlen die Bewohner in eine gemeinsame Haushaltskasse ein. Aktuell zahlen die Bewohner  monatlich 190 Euro ein.

Pflege

Pflegebedürftigkeit mindestens im Umfang des Pflegegrad 2 ist Voraussetzung, um in dieser Wohngemeinschaft wohnen zu können. Da die Wohngemeinschaft eine ambulante Wohnform ist, können die Bewohner Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen. 

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